Verkehrsgerichtstag Goslar
geschrieben von Corina Klengel im Januar 2012Seit 50 Jahren eine Institution mit Nachhall

Seit 1963 treffen sich alljährlich in der letzten Januarwoche namhafte Verkehrsexperten zu einem Kongress, der sich mit bedeutsamen Themen rund um den Verkehr, seine Gesetze und seine Sicherheit befasst. Veranstalter des Verkehrsgerichtstages (VGT) ist der Verein Deutsche Akademie für Verkehrswissenschaften e.V. mit Sitz in Hamburg. Traditionell beginnt der VGT mit einer feierlichen Eröffnung in der Kaiserpfalz, bei der die „Goslar-Medaille“, eine Anerkennung für herausragende Leistungen im Bereich der Verkehrswissenschaft und Verdienste um den VGT verliehen wird. Im Jahre 2006 war es der frühere Oberbürgermeister der Stadt Goslar, Dr. Otmar Hesse, der die Sterlingsilbermünze mit dem Goslarer Adler darauf entgegennehmen durfte. Am folgenden Tag verteilen sich rund 1.600 Teilnehmer auf acht Arbeitskreise, die sich jeweils mit einem aktuellen Verkehrsthema befassen und hernach eine Empfehlung formulieren, die sich an Politik, Gesetzgeber, Autoindustrie, Notfallmediziner und auch an die Medien richtet. Derzeit wird der VGT von Cornelia Royeck-Schwarz geleitet, Repräsentantin des Deutschen Verkehrssicherheitsrates, die bereits seit 23 Jahren als Projektund Referatsleiterin für Verkehrsrecht und Verkehrsmedizin tätig ist.
Seit 1963 tagen Experten im Achtermann
Während der erste VGT noch von 200 Tagungsmitgliedern besucht wurde, muss heute ein ungleich größerer Aufwand bewältigt werden. Dies überlässt man seit vielen Jahren den bewährten Händen des Hotels Achtermann. 1963 waren es der Bundesrichter Dr. Theodor Sanders und der Journalist Horst Seidewinkel, die mit Hilfe von Spenden, überwiegend aus der Industrie, den Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar ins Leben riefen. Im ersten VGT beklagte man, dass die Ausgestaltung des Bußgeldverfahrens nicht einmal ansatzweise genügend geregelt sei. Ein weiteres Thema war die abschlägig beschiedene Überlegung, ob bei mehrspurigem Fahren auch das Rechtsüberholen zulässig gemacht werden solle, und man einigte sich darauf, dass Verkehrsdelikte entkriminalisiert werden sollten.

Das Auto war Wirtschaftsmotor
Im Nachkriegswirtschaftsboom war das Auto die treibende Kraft Deutschlands. Der VGT hatte es nicht immer leicht mit seiner Kritik an der gängigen Praxis im fließenden und ruhenden Verkehr. Verkehrssünden endeten oft als Kavaliersdelikt im Nichts, allen voran das Fahren unter Alkoholeinfluss. In einer Zeit, wo es nach einem feuchtfröhlichen Abend hieß: „Wenn ich nicht mehr laufen kann, fahre ich eben ...“, schlug die Empfehlung des VGT – Einführung einer Fahruntüchtigkeitsgrenze – ein wie eine Bombe. Im Juli 1973 folgte man der Empfehlung und führte den 0,8 Promille-Grenzwert ein. Fortan versuchten gewitzte Autofahrer dem gefürchteten Führerscheinentzug mit den groteskesten Praktiken zu entkommen. Winkte am Abend die Kelle, wurde auch schon mal mit akrobatischem Geschick ein hurtiger Fahrerwechsel vorgenommen. Oder man flüchtete mit quietschenden Reifen nach Hause, wo man sich dann mit einer Flasche „Nachtrunk“ von der Polizei erwischen ließ, die den Beweis der Trunkenheitsfahrt unmöglich machte. Welche Schliche man sich auch einfallen ließ, es wurde Thema des VGT, der sodann nach effizienteren Möglichkeiten zur Feststellung des Blutalkoholwertes oder der Bewertung von Beweisen rief.
Gurtpflicht polarisierte Deutschland
Die nachhaltigste Reaktion hat jedoch die VGTEmpfehlung ausgelöst, Sicherheitsgurte einzuführen. Was bei den schwedischen Nachbarn bereits seit den 50er-Jahren Gang und Gäbe war, löste in Deutschland einen Aufschrei der Empörung aus. „Ans Auto gefesselt“ titelten die Gazetten empört. Der Gurt sei lediglich für Angstpsychosen gut, argumentierten jene, die ein Interesse an den ungebrochen hohen Kurswerten der Autoindustrie hatten. Doch auch die Autofahrer und Beifahrer selbst waren nicht begeistert. Männer fürchteten um ihre Würde und Frauen um ihren Busen. Nachdem das Thema passive Sicherheit seit 1972 Gegenstand des Goslarer VGT war, führte der Gesetzgeber allen Protesten zum Trotz tatsächlich am 01. Januar 1976 die Anschnallpflicht für die Vordersitze ein. So manche Empfehlung erschien zunächst sperrig, etwa die Vorschläge zur Verkehrsberuhigung der Innenstädte und Schulbereiche durch Einschränkung des Individualverkehrs, durch Geschwindigkeitsbegrenzungen und Parkgebühren. Der Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmer steht mit hehrer Regelmäßigkeit auf der Liste der vom VGT behandelten Themen. Fußgänger, insbesondere Kinder, haben bis heute durch ein Paket verschiedenster Maßnahmen größtmöglichen Schutz erhalten.
Empfehlungen überzeugten in der Praxis
Die häufigen Unfälle von Fahranfängern und insbesondere
die „Disko-Unfälle“ standen immer im
Fokus der Aufmerksamkeit der VGT-Experten,
wobei der Kampf gegen Alkohol und Drogen am
Steuer höchste Priorität hatte. 1986 kam die Fahrerlaubnis
auf Probe. Doch eine effiziente Lösung
für das Problem, dass Fahranfänger nach bestandener
Prüfung in ihren Wagen alleingelassen werden
und deswegen weitaus häufiger verunfallen,
bot der VGT mit der Empfehlung, den Führerschein
bereits mit 17 Jahren zuzulassen, verbunden
mit der Auflage, ein Erwachsener müsse die
Fahrten des ersten Jahres begleiten. Dieser
Modellversuch, der 2004 in Niedersachsen
begann, erwies sich bereits nach kurzer Zeit als
erfolgreich. Seit Anfang dieses Jahres ist das
begleitete Fahren zum Dauermodell in ganz
Deutschland geworden. In die Empfehlungen des
Verkehrsgerichtstages gehen regelmäßig die neusten
Erkenntnisse und Analysen von Verkehrswissenschaftlern,
Medizinern, Technikern und auch Juristen
ein – mit einem beeindruckenden Ergebnis:
Waren es im Jahr 1971 noch 21.332 Verkehrstote,
die man in Deutschland zu beklagen hatte, so starben
im Jahr 2010 im Vergleich dazu nur 4000
Menschen im Straßenverkehr! Und das, obwohl
sich das Fahrzeugaufkommen seit den 70er-Jahren
nahezu vervierfacht hat. Ob rote Lichtblitze, Punkte
in Flensburg oder gar die oft als entwürdigend empfundene
Auflage, sich einer medizinisch-psychologischen
Untersuchung zur Feststellung der Fahrtauglichkeit
(im Volksmund Idiotentest genannt) zu
unterziehen – all diese Dinge ärgern zwar, aber sie
haben fraglos ihren Sinn. (Na gut, vielleicht bis auf
das Knöllchen, weil man doch nur mal eben ganz
schnell ...)
50-jähriges Jubiläum
In diesem Jahr tagt der VGT ab 25. Januar unter
anderem mit den Themen: Ansprüche von Unfallopfer-
Angehörigen, Lust und Last von Segway,
Elektrofahrrad und Bierbike. Anhand der fahrlässigen
Tötung wird die Richtlinie der Entkriminalisierung
von Verkehrsdelikten von 1963 infrage
gestellt und der VGT wird sich, wie jedes Jahr,
auch mit der Schifffahrt beschäftigen, dieses Mal
mit dem Problem der modernen Piraterie. Man
darf gespannt sein. (ck)
fotos: martin schenk / VGT
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